"Professionelle Ermittlungen sind kein Zufall, sondern das Ergebnis aus solider Erfahrung, Kreativität und unserer intensiven Arbeit. Wir stellen uns mit unserer gesetzeskonformen Ermittlungs- und Beweisstrategie den Problemen unserer Kunden"
Ihr Ansprechpartner Berater und Privatermittler Guido Böckmann
Ermittlungsdienstleistungen Böckmann Detektive aus Koblenz für ihre Kunden im Einsatz
Der Standort der Detektei – Böckmann liegt am schönen geographischen Punkt Koblenz, wo sich Mosel und Rhein treffen. Das komplette Dienstleistungsspektrum der Wirtschaftsdetektei Böckmann definiert sich über bundes- und europaweite Ermittlungen und Aufdeckung von Schwierigkeiten in Unternehmen in Industrie und Handel als auch in privaten Bereichen.
Unser Team mit Ortsansässigkeit in Koblenz hilft Ihnen gerne, und unsere erfahrenen Detektive unterstützen Sie professionell bei der Beschaffung von gerichtsverwertbarem Beweismaterial.
Rufen Sie uns einfach unter die Telefonnummer Koblenz 0261 97349695 an und ein Detektiv unseres Hauses wird Sie dann in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch über die individuellen Möglichkeiten, welche die Detektei für Ihre Belange durchführen kann, informieren.
Detektei und Ermittlungsdienstleistungen Böckmann ermittelt in Koblenz und bundesweiter Ebene / diskrete- und vertrauensvolle Detektiv Arbeit
Unberechtigter Krankenschein - Lohnfortzahlungsbetrug
Diebstahl und Unterschlagung
Schwarzarbeit
Videoüberwachung
Erpressung
Kundenabwerbung
Abrechnungsbetrug
Arbeitszeitdiebstahl
Sie brauchen Beweismittel ?
Ob für Unternehmen oder Privatleute ermitteln wir in Koblenz auf rechtlicher Ebene. Mit unserer jahrzentelanger Erfahrung, fachlicher Kompetenz und absoluter Verschwiegenheit lösen wir die Probleme unserer Mandantschaft.
Wir überlassen die Dinge nicht dem Zufall, sondern lösen die Probleme unserer Kunden mit solider Detektivarbeit, individueller Einsatzbereitschaft und einem großen Maß in Kreativität.
Vor Gericht zählt der Zeugenbeweis zu den klarsten Beweisen.
Direkthilfe Tel: 0261 973 496 95 oder 0177 540 599 6
Wussten Sie, dass die Erhebung personenbezogener Daten (§ 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG) zulässig sein kann, wenn dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist (Kontrolle der Pflichterfüllung, Aufdeckung einer Pflichtverletzung etc.)?
Ihre Vorteile
- Volle Kostenkontrolle
- Direkter und persönlicher Ansprechpartner
- Zeitnahe Berichterstattung
- Sie Steuern den Aufwand
- Beendigung des Auftrages jederzeit möglich
- Gemeinsame Besprechung der Vorgehensweise
- Bei Bedarf diskrete / neutrale Rechnungsstellung
- Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig
- Diskretion und Zuverlässigkeit
- Schnelle Verfügbarkeit der Einsatzkräfte